Unser Plakat in Katzwang. Gleich mit dem Blick ins wunderschöne Rednitztal.
Unser Plakat in Schwabach.
Update 15.08.2019:
Dank eines getreuen Helfers, wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass Verkehrszeichen auf Plakaten am Strassenrand nicht erlaubt sind. Da wir uns trotz der Entfernung zur Strasse nicht sicher waren, haben wir das Verkehrszeichen abgeändert und somit ist es nicht mehr mit einem Verkehrszeichen der STVZO zu verwechseln.
Im Übrigen ist es laut Schwabacher Bauamt in Schwabach erlaubt Plakate bis zu drei Monate auf Privatgelände aufzustellen. Danach braucht es eine Baugenehmigung.
Ein Dank geht auch an die Baufirma Bernd Wittmann, die uns die Zäune und Transportmöglichkeit zur Verfügung gestellt haben.
03.09.2019 – Umstellen der Plakate B2
Das Aufstellen von Plakaten ausserhalb geschlossener Ortschaften ist offiziell nicht erlaubt. Auch ist an der B2 das staatliche Bauamt dafür zuständig. Nachdem das Ordnungsamt Schwabach uns darauf aufmerksam gemacht hat, haben wir das in Absprache mit den Ordnungsämtern nun einen neuen Ort in Wolkersdorf Mitte gefunden, der noch viel idealer ist, als der vorhergehende.
30.09.2019 Ein weiteres Plakat steht
zwischen Katzwang und Kornburg.
Liebe BI P53-Schwabach,
ist eine Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen oder mit einem Mittel, das mit solchen Zeichen oder Einrichtungen verwechselt werden oder ihre Wirkung beeinträchtigen kann nicht unzulässig, zumal sie sich im Außenbereich befindet? Falls ja, seid bitte so nett und entfernt doch die Plakate bis heute Abend wieder. Besten Dank vorab!
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Liebe BI P 53-Schwabach,
ist eine Plakatwerbung in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen oder mit einem Mittel, das mit solchen Zeichen oder Einrichtungen verwechselt werden oder ihre Wirkung beeinträchtigen kann, nicht unzulässig, zumal sie sich möglicherweise auch im Außenbereich befindet? Falls dies der Fall sein sollte, sind Sie doch bitte so nett und entfernen Sie die Plakate bis heute Abend wieder. Besten Dank vorab für Ihre Bemühungen!
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Sehr geehrter Herr Nieberle,
Leider gibt die STVZO das nicht her.
Mit freundlichen Grüssen
André Betz
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§ 33 StVO und § 9 FstG etc.? – let’s see… übrigens, Danke für die tollen Bilder. Schenken Sie eines der Plakate doch einfach am besten Herrn Tielcke. Er würde sich darüber freuen.
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Gilt nur an der Strasse. Plakate sind 15m von der Strasse entfernt auf Privatgelände. Wir gehen aber gern auf Wünsche unserer Mitstreiter gerne ein und können das Zeichen auch nachträglich verändern, damit sie es nicht verwechseln.
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Jaaaa das ist super. Was kostet so ein Plakat?
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