Im Landesentwicklungsplan LEP für Bayern wird Bedingungen festgehalten, die beim Bau einzuhalten sind. Dieser gilt auch für die P53, da diese nicht Bundesländerübergreifend ist.
Es gibt eine gültige Fassung von 2013. In dieser ist allerdings noch nichts von den Abständen der Höchstspannungsfreileitungen zu finden.
Erst in einer Ergänzung wird auf die Abstände bei Höchstspannungsfreileitungen zur Wohnbebauung eingegangen. Hier soll die Planung der Trasse die Wohnumfeldqualität berücksichtigen und die ist bei 400m Abstand zu Wohngebäuden im Bebauungsplan oder 200m zu allen anderen Wohngebäuden gegeben.
Ein weiterer LEP 2018 befindet sich gerade in der Lesungsphase. Hier hat sich aber aktuell nichts zur Ergänzung geändert.
Links:
http://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt35002.htm
http://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayern-lep/
Klicke, um auf Landesentwicklungsprogramm_Bayern.pdf zuzugreifen
http://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep/
Klicke, um auf 180220_Verordnung.pdf zuzugreifen
Klicke, um auf LEP_Stand_2018.pdf zuzugreifen