Nochmal klar ausgedrückt: Es ist unabwendbar, die Überprüfung der gesetzlichen Gegebenheiten in Bayern über die Mindestabstände zwischen Wohnbereichen und Starkstromleitungen müssen sofort beim europäischen Gesetzhof EuGH überprüft werden, da im Besonderen für diesen Fälle in Bayern sehr viele Zweideutigkeiten in den bayrischen Landesgesetzen möglich sind. Dieser Aufruf soll als Weckruf verstanden sein, da auch Franken in Nürnberg und Umgebung zu handeln, fähig sind.
Nochmal klar ausgedrückt: Es ist unabwendbar, die Überprüfung der gesetzlichen Gegebenheiten in Bayern über die Mindestabstände zwischen Wohnbereichen und Starkstromleitungen müssen sofort beim europäischen Gesetzhof EuGH überprüft werden, da im Besonderen für diesen Fälle in Bayern sehr viele Zweideutigkeiten in den bayrischen Landesgesetzen möglich sind. Dieser Aufruf soll als Weckruf verstanden sein, da auch Franken in Nürnberg und Umgebung zu handeln, fähig sind.
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