Leserbrief 21.10.22
Weil nicht sein kann, was nicht sein darf – die rücksichtslose Vernachlässigung der Katzwanger Wohnbevölkerung
Warum gibt es keine Auflagen zum Gesundheitsschutz der Katzwanger Anwohner bei der geplanten Wechselstrom-Höchstspannungsleitung „Juraleitung“?
Erwartungsgemäß hat die Bezirksregierung Ansbach im Rahmen ihrer landesplanerischen Beurteilung des Raumordnungsverfahrens den Vorschlag von TenneT akzeptiert, die Wechselstrom-Höchstspannungsleitung „Juraleitung“ durch den dichtbesiedelten Korridor in Katzwang mittels Erdverkabelung zu führen. Es ist nicht zu verstehen, dass die Bezirksregierung entgegen der expliziten Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz handelt, aus Vorsorgegründen Höchstspannungsleitungen nicht durch Wohngebiete zu führen. In dem Antrag von TenneT sind in Katzwang keinerlei magnetfeldabschirmende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Anwohner vorgesehen, obwohl starke und konsistente Hinweise für ein gesundheitliches Risiko durch Studien des ECOLOG-Instituts beschrieben werden.
- Psychische Erkrankungen
- Neurodegenerative Erkrankungen
- Schädigung des Erbguts
- Krebserkrankungen
- Herzkreislauferkrankungen
- Störungen des Hormonsystems
Der gesundheitliche Schutz der Anwohner wird mit keinem Wort in der landesplanerischen Beurteilung des Raumordnugsverfahrens erwähnt. Es gibt von der Bezirksregierung auch diesbezüglich keine Auflagen (d.h. keine „Maßgaben“, sondern lediglich „Hinweise“) an TenneT, das Magnetfeld abzuschirmen, obwohl bereits Technologien im Einsatz sind, wie beispielsweise das Mantelrohrprinzip (siehe Brakelmann/Jarass in: Erdkabel für den Netzausbau), die das auf das Umfeld einwirkende Magnetfeld deutlich reduzieren. Das Schutzgut Mensch spielt in dem Antrag von TenneT im Katzwanger Erdverkabelungsabschnitt überhaupt keine Rolle. Es wird im gesamten Abschnitt Katzwang nicht einmal erwähnt. Für TenneT spielt das Magnetfeld keine Rolle, weil es in der Erde liegt und nicht sichtbar ist. Das Magnetfeld eines nicht abgeschirmten 380 kV Erdkabels breitet sich nach allen Seiten 100 Meter aus (siehe in dem 26. BImSchVVwV definierten „Einwirkungsbereich“). Deshalb unsere Forderung eines Abstands von 100 Metern zu unseren Wohnhäusern oder eine Abschirmung des Magnetfeldes beim Einsatz konventioneller Erdkabel.
Wenn es beim Katzwang-Verlauf also bleiben sollte, dann NUR mit zusätzlichen magnetfeldreduzierenden Maßnahmen, wie sie entweder bereits in den Niederlanden von TenneT umgesetzt wurden (Mantelrohrprinzip) oder wie sie derzeit in Deutschland wirkungsvoll weiterentwickelt werden.
Für Oktober hat TenneT weitere Kernbohrungen an 30 verschiedenen Stellen angekündigt.
Die ersten Bohrungen wurden auf der Südseite der Bestandsleitung durchgeführt. Das bedeutet, dass die 380 kV Erdleitung noch näher an die Häuser des Agnes-Gerlach-Rings und der Erlbachstraße heranrücken würde. In der Erlbachstraße sind das sogar nur 8-10 Meter. Das kann wegen des noch stärkeren Magnetfeldes als bei der Bestandsleitung nicht akzeptiert werden. Wie will man darüber hinaus Schäden an den Häusern durch die tiefbaulichen Maßnahmen in unmittelbarer Wohnhausnähe ausschließen? Es scheint der Fa.TenneT wichtiger zu sein, Vorkehrungen zum Schutz der Fernwasserleitung Guggenmühle-Fürth zu treffen, als für den Gesundheitsschutz der betroffenen Anwohner zu sorgen. Die Angst, dass durch die tiefbaulichen Maßnahmen die Fernwasserleitung beeinträchtigt wird, scheint um ein Vielfaches größer zu sein, als die der fahrlässigen potentiellen Schädigung der Gesundheit der Anwohner und ihrer Häuser.
Ein weiteres Problem stellt die Untertunnelung des Rhein-Main-Donau-Kanals dar. Die Bezirksregierung fordert, dass ein tiefbauliches Risiko für die Dammkonstruktion ausgeschlossen wird. Kann man ein solches Risiko überhaupt ausschließen? Eigentlich nur wenn man die Untertunnelung unterlässt. Auch dafür gibt es Optionen.
Das Risiko eines Dammbruchs ist durch die tiefbauliche Maßnahme nicht auszuschließen. Die Erinnerung an den Dammbruch im Jahr 1979 ist in Katzwang noch wach.
Die Ausgangssituation ist nahezu die gleiche wie beim Dammbruch 1979, nur 1000 Meter weiter nördlich. Aber es handelt sich nicht „nur “ um 250 000 m³ Wasser, sondern
um 2 Mio. m³ . Dann steht nicht nur Neu-Katzwang unter Wasser, sondern auch Reichelsdorf und Eibach. TenneT bildet sich ein, das verantworten zu können?
Unabhängig von den nach wie vor für TenneT nicht abzuschätzenden Baurisiken und der ungelösten Magnetfelddisposition für die Anwohner sind da noch die Kosten des Bauvorhabens anzusprechen. Zwei Verfahren stehen derzeit für die Juraleitung am Katzwang-Engpass zur Diskussion. Der „einfachere“ Rohrvortrieb oder eine Untertunnelung nach dem Schildvortriebverfahren (vergleichbar einem U-Bahn-Schacht). Fachkundige Quellen aus der Baubranche kalkulieren mit dem Kostenfaktor 12 beim Rohrvortrieb und 25 beim Schildvortrieb im Vergleich zur konventionellen Kabelverlegung im Graben. Im Vergleich zu einer Freileitung verschlechtert sich lt. Brakelmann/Jarass bei Erdverkabelung das Kostenverhältnis trotz Berücksichtigung von Übertragungsverlusten bei Freileitungen zusätzlich um den Faktor 2,86. Der reine Investitionskostenfaktor beträgt sogar 6,15. D.h. beim Katzwang-Engpass muss bei einem erwarteten Schildvortrieb mit 25 x 2,86, also gut 70-mal höheren Kosten als bei einem vergleichbaren Freileitungsabschnitt kalkuliert werden. Ist das noch angemessen und verhältnismäßig bzw. „energiewirtschaftlich“?
Wer wird das bezahlen? Der Stromkunde mit dem Netzentgelt, bestimmt aber nicht Tennet! Können wir uns so kostspielige Experimente mit ungewissem Ausgang in Zukunft überhaupt noch leisten? Wer übernimmt die Verantwortung für diese Kosten? Wer übernimmt die Verantwortung für die Risiken?
Welche Partei ist am ehesten in der Lage strategisch zu denken und zu handeln, um wohnbevölkerungs- und umweltkompatible als auch wirtschaftliche Lösungen zur Energieversorgung zu finden?
Wir hoffen, dass es Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker gibt, die sich nicht länger scheuen, sich in diese schwierige Materie einzuarbeiten und nicht einfach wegschauen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Katzwang braucht eine würdige politische Vertretung und konkrete Unterstützung in der Problemlösung für dessen Anwohner.
Berlin, München, Nürnberg – Quo vadis?
Bürgerinitiative Katzwang
Mitglied der BI-Allianz P53
Es gibt nur einen Weg, die Politiker in München, Nürnberg und Ansbach und dann schließlich die Bundesnetzagentur mit der Fa. TenneT in Bewegung zu bringen, nämlich den Weg über das EuGH. Es wird nicht anders gehen. Ich bin gerne bereit auch meinen Obolus dafür vorzulegen, um den speziellen Rechtanwalt für diese Rechtsfragen an das EuGH zu bezahlen. Alleine kann ich das nicht. Es gibt Spezialisten dafür.
Eines ist klar, die elektrische Energie aus den Windkraftwerken ist ein Muss für die Industriegebiete in Bayern, besonders in Ostbayern im sogenannten Chemiedreieck Burghausen-Gendorf.
Beispiel: Die Entscheidung von INTEL ihre Chip Produktion und Weiterentwicklung nach Brandenburg zu verlegen, ist erst der Anfang. Alleine dadurch werden ca. 6000 – 8000 Arbeitsplätze nicht in Bayern sein. AUDI und BMW könnten folgen, da die Energiekosten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig Holstein dort wesentlich günstiger sind. Die Ostsee ist nebenan ist und dort werden große Windparks aufgebaut. IT- die zukünftige Technologie schlechthin wandert aus Bayern ab und wird im Norden Deutschlands neu und groß aufgebaut. Tesla ist auch deswegen dort. Es geht um sehr viele Arbeitsplätze und damit verbundene Steuereinnahmen in Bayern.
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Wie ist folgendes einzuordnen ?
https://www.mynewsdesk.com/de/bayernwerk/pressreleases/bayernwerk-netz-und-tennet-finden-loesung-fuer-mehr-gruenstrom-3218852
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Übrigens: Mir wurde von unserem Rechtsanwalt empfohlen, sich an den bekannten Rechtsanwalt zu wenden, der vor längerer Zeit die Eingabe beim EuGH im Falle Wackersdorf erfolgreich initiiert hatte. Damals ging es um den Strahlenschutz rund um die damals geplanten Wiederaufbereitungsanlage für Kernelemente und Brennstäbe aus Atomkraftwerken in Wackersdorf.
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Rednitztal-JHV am 15.12.22 im Sportheim Katzwang
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