Kommentar von Kurt Oberholz und Gerhard Zimmermann zum Artikel im
ST 24.11.2021 – Bohrungen beginnen:
Keine Baugrunduntersuchung in Katzwang vor Abschluss des Raumordnungsverfahrens
TenneT hat Baugrunduntersuchungen als wichtige Planungsgrundlage im Leitungsbau für Dezember 2021 bis April 2022 angekündigt, obwohl das Raumordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wie muss man das verstehen? Werden alle Einwände der betroffenen Anwohner, die Einwände der Bürgerinitiative Katzwang und der Stadt Nürnberg und der Bundestagsabgeordneten einfach ignoriert? Man beginnt mit den aufwändigen und Umwelt belastenden Arbeiten bevor eine Entscheidung über das Raumordnungsverfahren vorliegt? Oder ist die ganze Bürgerbeteiligung nur eine Farce? TenneT muss sich schon sehr sicher sein, dass das alles nach ihren Vorstellungen entschieden wird, wenn jetzt schon mit diesen aufwändigen Arbeiten begonnen wird. Die schweren Gerätschaften nehmen keine Rücksicht auf den FFH-Rednitzgrund oder den Landschaftsschutz Biotop-Komplex Agnes-Gerlach-Ring. Das elektro-magnetische Feld der Erdverkabelung wird einfach ignoriert, da es unter der Erde liegt, also nicht sichtbar ist. TenneT beruft sich auf ein altes Gesetz, das eine magnetische Flussdichte von 100 µT laut 26.Bundesimmisionsschutz-Gesetzverordnung ( BImSchV) erlaubt, wohl wissend, dass in der Schweiz nur 1 µT gemessen bei 100m im Abstand zur Wohnbevölkerung zulässig sind.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt angesichts der weiterhin bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten einen anlagebezogenen Vorsorgewert von 0,1 µT am Ort der Wohnbevölkerung, was einem Abstand von 400 m bei Freileitungen und 100 m bei Erdverkabelung von Wohngebäuden entspricht.
Während die deutsche Strahlenschutzbehörde (BfS) nur unverbindliche Empfehlungen herausgibt, wurde in der Schweiz vorsorglich gehandelt. Kennen Schweizer Behörden eine andere Wissenschaft?
Der einklagbare Schutzstandard liegt dort bei einem Hundertstel des ursprünglichen Grenzwertes. Fortschreitende wissenschaftliche Erkenntnisse werden in der Schweiz noch wahr- und ernstgenommen – nicht in Deutschland.
Die Vorsorgeempfehlungen des BfS ignorierend, wagt dahingegen der Netzbetreiber TenneT, unter Inkaufnahme der bekannten gesundheitlichen Risiken, die Untertunnelung von Katzwang, ohne medizinisch notwendige Mindestabstände zur Wohnbevölkerung einzuhalten.
Dagegen verwehren wir uns aufs Entschiedenste. Bevor mit Probebohrungen übereilt versucht wird Fakten zu schaffen, muss zuerst das Raumordnungsverfahren abgeschlossen sein. Nicht nur die Verbraucher zahlen die Zeche, es sind vor allem die Anwohner und deren nachfolgenden Generationen mit unwiederbringlichen Gesundheitsschädigungen, wenn wissenschaftliche begründete Vorsorgeempfehlungen dreist ignoriert werden.
BI P53 Katzwang Kurt Oberholz und Gerhard Zimmermann