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Schriftliche und elektronische Äußerungen zu überörtlich raumbedeutsamen Aspekten

Bis zum 16.07.2021 hat man Zeit sich zu der Planung zu der P53 Juraleitung zu äußern. Dies kann schriftlich an die Regierung von Mittelfranken (Postfach 606, 91511 Ansbach) oder per EMail (Raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de) erfolgen. BITTE NEHMT DIESE GELEGENHEIT wahr!!! Je mehr, desto besser. Auch die BIs bereiten etwas vor.

Alle Unterlagen für die Planung und die Begründung für deren Verlauf sind in den Raumordnungsunterlagen einzusehen. Diese Unterlagen sind in Bände A bis F eingeteilt.

  • Band A: ERLÄUTERUNGSBERICHT
  • Band B: RAUMVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE MIT INTEGRIERTER UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE (UVS)
  • Band C: KARTENBAND ZUR RAUM- UND UMWELTVERTRÄGLICHKEITSSTUDIE
  • Band D: NATURA 2000 VERTRÄGLICHKEITSABSCHÄTZUNG
  • Band E: ARTENSCHUTZRECHTLICHE ERSTABSCHÄTZUNG
  • Band F: SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

Im Folgenden sind die einzelnen Bände aufgelistet mit Bezug auf Schwabach/Wolkersdorf. Diese sollen als Grundlage für Anmerkungen und Einsprüche gelten.

Band A:

beinhaltet eine eine Zusammenfassung. Zwischen Regelsbach und Oberbaimbach quert der Korridor im weiteren Verlauf zudem Randbereiche des Bannwalds sowie zwischen Wolkersdorf und Schwabach die hochwertigen Wald-und Offenlandbereiche nahe des ehemaligen Standortübungsplatzes. Bei Wolkersdorf umgeht der Korridor das Sandabbaugebiet zunächst noch als Freileitung nördlich bevor die Raumordnungstrasse nordwestlich von Limbach mittels Kabelübergangsanlage in einen teilerdverkabelten Abschnitt übergeht und auf diese Weise das Rednitztal,die Siedlungsbereiche von Katzwang bzw. Neukatzwang sowie den Main-Donau-Kanal unterquert.

Zwischen Ober-und Unterbaimbach verläuft die bestandsnahe Variante mit geringem Abstand zu Wohnbebauung, weshalb durch eine Variante südlich von Oberbaimbach der Abstand vergrößert werden soll. Aufgrund der Bebauung, die bei Wolkersdorf nahe an die Bestandstrasse heranrückt, gibt es südlich von Wolkersdorf mehrere mögliche weitere Verläufe. Die Südumgehung von Oberbaimbach kann zum einen östlich von Oberbaimbach wieder auf den bestandsnahen Verlauf geführt werden oder zum anderen weiter in westliche Richtung bis zur Bundesstraße B2 nördlich von Schwabach verlaufen. Östlich der Bundesstraße trifft diese Variante nördlich eines Sandabbaugebietes wieder auf die Bestandstrasse. Beginnend an der bestandsnahen Variante östlich von Unterbaimbach wäre zudem ein Verlauf entlang der Bestandstrasse bis nach Katzwang denkbar. Aufgrund der nahen Wohnbebauung bei Wolkersdorf, ist es zudem möglich, nach Südosten von der Bestandsleitung abzuweichen, um den 400m Abstand zur Wohnbebauung Wolkersdorf so weit wie möglich einzuhalten und nördlich des Sandabbaugebietes ebenfalls wieder auf die Bestandstrasse zu treffen.

Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange von Erholung und Tourismusbefinden sich fünf Wochenendhausgebiete, die als Sondergebiete der Erholung ausgewiesen sind, und 11 Kleingartenanlagen. Diese konzentrieren sich hauptsächlich im Bereich zwischen Wolkersdorf und Wendelstein und insbesondere im Norden von Kleinschwarzenlohe.

Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Wasserwirtschaft befindet sich ein Vorranggebiet für den Hochwasserschutz im Bereich Wolkersdorf. Entlang der Fließgewässer Rednitz, Entengraben und Langwasser sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen.

Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Rohstoffgewinnung befindet sich ein bestehendes Sandabbaugebiet sowie ein Vorranggebiet für Bodenschätze südlich von Wolkersdorf.

Vorhabenbedingte raumbedeutsame Auswirkungen mit hohem Raumwiderstand(KR.I1) Abstandspuffer gem. LEP für Wohnnutzungen und sonstige empfindliche NutzungenEin wesentlicher Trassierungsgrundsatz für dieEntwicklung desRaumordnungskorridorsist es, den Abstand zu den Siedlungsgebieten möglichst zu vergrößern. Für die Beurteilung der Auswirkungen in Bezug auf den Wohnumfeldschutz ist der im LEP Bayern festgelegte Regelabstand von 400 m zum Innenbereich bzw. 200m zum Außenbereich die wesentliche Grundlage. Trotz eines optimierten Verlaufs kann im Raumordnungskorridor nicht überall der LEP-Regelabstand zu bestehenden Wohnnutzungen eingehalten werden. Für die bestehenden Wohnnutzungen in Sandbuck, Clarsbach,Regelsbach, Oberbaimbach, Raubershof, dem Süden von Wolkersdorf sowie dem Großteil von Kornburg und Kleinschwarzenlohe stellt der Raumordnungskorridor jedoch eine Verbesserung gegenüber der Bestandsituation dar, da er den LEP-Regelabstandzur Wohnbebauungerhöht. Im Osten von Wolkersdorf, in Kleinschwarzenlohe und im Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein ist es voraussichtlich unvermeidbar, dass die geplante Leitung innerhalb des Raumordnungskorridors im Vergleich zur Bestandstrasse teilweise näher zur Wohnbebauung liegt.

Vorhabenbedingte raumbedeutsame Auswirkungen mit mittlerem Raumwiderstand(KR.II1) Abstandspuffer gem. LEP für geplante Wohnnutzungen und sonstige empfindliche NutzungenFür die geplanten Wohnnutzungen in Regelsbach, Oberbaimbach, Wolkersdorf und Kornburg stellt der Raumordnungskorridor eine Verbesserung gegenüber der Bestandssituation dar, da er den Abstand im Vergleich zur Bestandsleitung erhöht.

(KU.II5) Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz und ImmissionsschutzDie gequerten Waldbereiche bei Wolkersdorf und Kornburg fallen nicht mit Bannwald zusammen, so dass statt einer Waldüberspannung eine Freileitungsschneise vorgesehen ist. In diesen Bereichen kommt es daher zu Beeinträchtigungen aufgrund der notwendigen Rückschnitte. Die Beeinträchtigungen können gemindert werden, indem der Wald nicht gerodet wird, sondern Gehölze z.B. im Rahmen eines ökologischen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020)erhalten bleiben.

(KU.II6) Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung bzw. das LandschaftsbildFür die Waldgebiete im Bereich Oberbaimbach/Wolkersdorf und Kornburg, die nicht gleichzeitig Bannwälder sind, ist keine Waldüberspannung vorgesehen, so dass von einem mittleren Konfliktpotenzial auszugehen ist. Die Beeinträchtigungen können gemindert werden, indem das Landschaftsbild im Bereich der Aufwuchsbeschränkungen z.B. im Rahmen eines ökologischen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020) landschaftsgerecht neu gestaltet wird.

(KU.II10) Landschaftsprägende Denkmäler (inkl. 3.000m Umgebungsbereich)Sichtbeziehungen zu landschaftsprägenden Denkmälern sind aufgrund großer Entfernungen und bestehenden Sichtverschattungen nicht gegeben. Daher kommt es zu keinen Beeinträchtigungen.Vorhabenbedingte, raumbedeutsame Auswirkungen mit geringem Raumwiderstand(KU.III1 bis KU.III5) Erfordernisseder Raumordnung, denen ein geringer Raumwiderstand zugewiesen wurde, entfalten gegenüber dem geplanten Ersatzneubau nur eine geringe restriktive Wirkung. Raumbedeutsame (> 1 ha) Biotope ohne Schutzstatus werden in Form von zwei Waldbiotopen südlich von Wolkersdorf in Folge der dort vorgesehenen Freileitungsschneise erheblich beeinträchtigt.

Für Raubershof sowie Wolkersdorf sind Unterschreitungen der LEP-Regelabstände auf längerer Strecke gegeben. Aufgrund des Abrückens des Raumordnungskorridorsvon der Bestandsleitung nach Süden vergrößert sich allerdings für beide Siedlungsbereiche insgesamt der Abstand zur Freileitung. Zudem befinden sich hier zum Teil Wald-bzw. Gehölzbestände, die die Sichtbeziehungen zur Leitung reduzieren. Auch nordwestlich von Limbach sind Unterschreitungen der Regelabstände gegeben, allerdings in einem durch die Bestandsleitung vorbelasteten Bereich mit zum Teil bestehender Sichtverschattung in Richtung Wolkersdorf, wodurch sich dort insgesamt nur wenig Veränderungen gegenüber der aktuellen Situation ergeben.Im Unterabschnitt A 2.1 kommt es zu Querungen von mehreren Landschaftsschutzgebieten. Westlich von Regelsbach entlang der Bestandsleitung findet die Querung im vorbelasteten Bereich voraussichtlich durch Freileitung mit Schneise statt. Westlich sowie südlich von Oberbaimbach erfolgt die Querung der Landschaftsschutzgebiete randlich auf längerer Strecke und mittels Waldüberspannung, zum Teil allerdings abseits der Bestandsleitung in bisher wenig vorbelasteten Bereichen. Im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes und der östlich angrenzenden Wälder erfolgt die Querung erneut als Freileitung, wodurch es zu Beeinträchtigungen in den dortigen Landschaftsschutzgebieten kommt. Die Juraleitung 380kV-Leitung Raitersaich –AltheimBand A I: Erläuterungsbericht und allgemeinverständliche ZusammenfassungApril 2021| Seite 133Querungdes Landschaftsschutzgebietes nordwestlich von Limbach findet bestandsnah im vorbelasteten Bereich und auf geringer Länge statt. Es können im Zuge der Feinplanung Maststandorte und -typen so gewählt werden, dass die Beeinträchtigungen für die jeweiligen Landschaftsschutzgebiete gemindert werden. Zudem werden in einigen Landschaftsschutzgebieten die Bestandsleitungen zurückgebaut, was dort zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führt. Hinweise auf unüberwindbare Hindernisse einer Zulassung des Vorhabens,auch über eine naturschutzrechtliche Ausnahme, bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht.Bei Teilen der Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den Klima-bzw. Immissionsschutz zwischen Oberbaimbach und Raubershof (Ochsenschlag und Waldspitz) handelt es sich nicht um Bannwald, weshalb bei der Querung durch den Raumordnungskorridordort zunächst eine Freileitung mit Schneise und entsprechender flächenhafter Eingriffe in die Waldbestände vorgesehen ist. Die Beeinträchtigungen können gemindert werden, indem derWald nicht gerodet wird, sondern Gehölze z.B. im Rahmen eines ökologischen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020) erhalten bleiben.Bei der Querung der Waldflächen südlich von Wolkersdorf nahe des ehemaligen Standortübungsplatzes, für die keine Waldüberspannung vorgesehen ist, kommt es zu einer Beeinträchtigung von Flächen mit hochwertigen Habitatstrukturen, die aufgrund des hohen Anteils an Alt-bzw. Totholz sowie großer Anzahl an Höhlen-und Spaltenquartieren besondere Bedeutung für Vögel und Fledermäuse in Wäldern besitzen. Der Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes nördlich von Schwabach stellt einen raumbedeutsamen (> 1ha) Lebensraum von überregionaler oder landesweiter Bedeutung gemäß ABSP, der im Zuge der Querung durch die Freileitung beeinträchtigt wird. Hierbei handelt es sich um qualitativ hochwertige Offenlandbereiche, in denen zwar keine Gehölzbestände gerodet werden, für die aber aufgrund der Länge von mehr als 1km Mastplatzierungen im Zuge der Querung erforderlich sind. Erhebliche Konflikte können voraussichtlich durch geeignete Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen (Vogelschutzmarkierungen, Waldüberspannung, Optimierungen der Maststandorte und -typen) vermieden werden.Waldbereiche mit besonderer Bedeutung für die Erholung bzw. das Landschaftsbild werden im Unterabschnitt A 2.1 analog zu Klimaschutzwäldern zwischen Oberbaimbach und Raubershof (Ochsenschlag und Waldspitz) als Freileitung mit Schneise gequert mit Ausnahme der Waldrandbereiche südwestlich von Oberbaimbach, bei denen es sich zusätzlich um Bannwald handelt und daher eine Waldüberspannung mit verringerten Eingriffen möglich ist.In Bezug auf Natura 2000-Gebiete liegen im Unterabschnitt A 2.1 keine Auswirkungen vor, da sich im Wirkraum des RaumordnungskorridorskeineFFH-bzw. Vogelschutzgebiete befinden. Im Abschnitt befinden sich zwar Umgebungsbereiche eines Vogelschutzgebiets und eines FFH-Gebiets, aufgrund der Entfernung zu den Natura 2000-Gebieten sind dabei jedoch keine Auswirkungen zu erwarten.Juraleitung 380kV-Leitung Raitersaich –AltheimBand A I: Erläuterungsbericht und allgemeinverständliche ZusammenfassungApril 2021| Seite 134Aus artenschutzrechtlicher Sicht werden im Unterabschnitt A 2.1 qualitativ hochwertige Habitatbereiche für potentiell vorkommende, planungsrelevante Arten im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes nördlich von Schwabach vor, bei dem es zu einer Querung von den hochwertigen Waldflächen sowie Offenlandbereichen kommt. Unter Verwendung geeigneter Vermeidungs-Minimierungs-bzw. CEF-Maßnahmen kommt es im Unterabschnitt A 2.1 jedoch voraussichtlich zu keiner Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.Aus technischer Sicht ist die Raumordnungstrasseim Unterabschnitt A 2.1 überwiegend als Freileitung mit Schneise, zwischen Regelsbach und Oberbaimbach zum Teil auch in Form von Waldüberspannung mit höheren Masten umsetzbar. Vorgesehene Kreuzungen mit bestehenden Leitungen und Straßen gestalten sich als technisch wenig aufwendig und lassen sich unter Berücksichtigung entsprechender Sicherungsmaßnahmen während dem Bau durchführen.

Band B:

In diesem Band geht es darum unter welche Raumverträglichkeit jeder Abschnitt fällt. Hier speziell für Wolkersdorf:

Raumordnerische Belange des Siedlungswesens Unterabschnitt A 2 –Wohn-/Mischgebiete im Innenbereich und soziale Einrichtungen sowie Gewerbegebiete mit ausnahmsweise zulässiger Wohnnutzung und Wohngebäude im Außenbereich

  • Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen und Sonderbauflächen mit sensiblen Nutzungen
  • Gewerbegebiete mit ausnahmsweise zulässiger Wohnnutzung üdlich Wolkersdorf, südöstlich Wolkersdorf

Raumordnerische Belange des Siedlungswesens Unterabschnitt A 2 –Geplante Wohn-/Mischgebiete im Innen-bereich und soziale Einrichtungen(örtliche Entwicklungsabsichten

  • südlich Wolkersdorf, südöstlich Wolkersdorf, nördlichBahnhaltepunktKatzwang

Raumordnerische Belange des Siedlungswesens Unterabschnitt A 2 –Geplante Gewerbegebiete und -flächen sowie Industrie-, Versorgungs-und Entsorgungsflächen und Sonstige Sondergebiete

  • Versorgungsflächen Bestand südlich Wolkersdorf

Flächen mit gewerblicher Nutzung ohne Wohnnutzungim Unterabschnitt A 2

  • Flächen mit tatsächlicher ge-werblicher Nutzung (ohne Wohn-nutzung) Gewerbeflächen Volckamerstraße Südöstlich von Wolkersdorf

Wohnumfeldqualitätvon bestehender Wohnnutzung

Im SüdenvonWolkersdorf unterschreitet die Raumordnungstrassedie LEP-Regelabstände von verschie-denen Siedlungsflächen. Die Annäherung der Raumordnungstrassean die Wohnbauflächen im Süden von Wolkersdorf erfolgt auf ca. 350m. Die Gesamtquerungslänge des Wohnumfeldpuffers beträgt 210m. Die Annäherung an das allgemeine Wohngebiet im Süden von Wolkersdorf erfolgt auf bis zu ca. 380m auf einer Länge von insgesamt 170m. Es besteht eine Sichtverschattung durch Wald, sodass keine erhebli-chen Beeinträchtigungen durch die Raumordnungstrassezu erwarten sind. Den LEP-Regelabstand der reinen Wohngebiete unterschreitet die Raumordnungstrasseauf einer Gesamtlänge von 770m mit einer Annäherung auf bis zu ca. 290m. Eine Sichtverschattung durch Wald besteht nur nach Südwesten. Südlich von Wolkersdorf befindet sich weiterhin ein Gewerbegebiet in dem Wohnen ausnahmsweise zulässig ist. Die Annäherung der Raumordnungstrasseerfolgt auf ca. 80m und erfolgt auf einer Gesamtlänge von 450m. Eine Sichtverschattung besteht nicht.Im Südwesten von Wolkersdorf verläuft die Raumordnungs-trasse in größerem Abstand zur Bestandstrasse, so dass es hier grundsätzlich zu einer Verbesserung ge-genüber der Bestandssituation kommt. Aufgrund der größeren Masthöhe und der teilweise nicht gegebe-nen Sichtverschattung der neuen Trasse ist diese Verbesserung jedochgering ausgeprägt.Weiter östlich in Wolkersdorf befindet sich eine weitere kleine Wohnbaufläche, der sich die Raumordnungs-trasseauf bis zu 320m annähert. Die Länge der Unterschreitung der LEP-Regelabstände beträgt 510m. Wie zuvor,erhöht die Raumordnungstrasse im Vergleich zur Bestandstrasse den Abstand zu den Sied-lungsflächen. Nach der Querung der Bestandstrasse ist nördlich davon ein möglicherStandort für eine Kabelübergangsanlage vorgesehen. Der genaue Standort wird im Planfeststellungsverfahren festgelegt.DerAbstand zu den allgemeinen Wohngebieten im Südosten von Wolkersdorf wird durch die Raumord-nungstrasseim Vergleich zur Bestandstrasse auf ca. 350m verringert. Es besteht jedoch eine vollständige Sichtverschattung der Kabelübergangsanlage durch Wald und weiter östlich kommt es aufgrund der ge-planten Erdkabeloption in grabenloser Bauweise zu keinen Beeinträchtigungen der Wohnumfeldqualität.

Wohnumfeldqualitätvon geplanter Wohnnutzung

Südlich von Wolkersdorf unterschreitet die Raumordnungstrasse den LEP-Regelabstand zu geplanten (ge-mäßDarstellung im FNP) Wohnbauflächen auf einer Länge von insgesamt 300m. Die Annäherung erfolgt auf bis zu 310m.Im Vergleich zur Bestandstrasse erhöht die Raumordnungstrasse den Abstand zu den geplanten Wohnbauflächen, sodass es zu keinen erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen der Woh-numfeldqualität kommt. Der LEP-Regelabstand zu den geplanten (gemäßDarstellung im FNP) Wohnbau-flächen weiter östlich in Wolkersdorf wird von der Raumordnungstrasseeingehalten.

B II 1: 2.2.1.4Bewertung der vorhabenbedingten, raumbedeutsamen Auswirkungen

Für die bestehenden Wohnnutzungen in Sandbuck, Clarsbach, Trettendorf, Regelsbach, Oberbaimbach, Raubershof, den Süden von Wolkersdorf sowiedenGroßteil von Kornburg und Kleinschwarzenlohe stellt die Raumordnungstrasseeine Verbesserung gegenüber der Bestandsituation dar, da da der Leitungsab-stand gegenüber der Bestandssituation vergrößert wird. Im Osten von Wolkersdorf, in Kleinschwarzenlohe undim Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein nähert sich die Raumordnungstrasse teilweise näher an bestehende Wohnnutzungen an. Aufgrund bestehender Sichtverschattung kommt es jedoch zu keiner bzw. einer deutlich geminderten Beeinträchtigung. Im Osten von Kornburg und in Moorenbrunn befindet sich die BAB A6als starke Vorbelastung zwischen der bestehenden Wohnnutzung und der Raumordnungs-trasse, so dasses zu keinen erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt. Zwischen Katzwang und Neukatzwang und nordöstlich des Bahnhaltepunkts Katzwang bleibt dieWohnumfeldqualitätaufgrund der Erdkabeloption in grabenloser Bauweise gewahrt.

B II 1: 2.2.2.2.2Unterabschnitt A 2: Landkreisgrenze Fürth/Roth –UW Ludersheim

Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange von Erholung und Tourismus (1.500 m beidseits der Raumordnungstrasse) befinden sich im Unterabschnitt A 2 vier Sondergebiete der Erholung mit Um-gebungsschutz und zehnDauerkleingärten(siehe Tabelle 11). Diese konzentrieren sich hauptsächlich im Bereich zwischen Wolkersdorf und Wendelstein und insbesondere im Norden von Kleinschwarzenlohe.

Sondergebiete der Erholung, und Kleingartenanlagenim Unterabschnitt A 2

  • Dauerkleingartenanlageohne Namensüdlich Wolkersdorf

B II 1: 2.2.5.2.2Unterabschnitt A 2: Landkreisgrenze Fürth/Roth –UW Ludersheim

  • EisenbahnlinieBahnstrecke 5320 Treuchtlingen-Nürn-bergBahnstrecke 5971 Nürnberg-RothBahnlinie S2 Roth-NürnbergVerläuft in Nord-Süd-Richtung öst-lich von Wolkersdorf an Limbach vorbei
  • Bundesautobahn A73Verläuft südlich von Nürnberg in Richtung Südosten südlich an Feucht vorbei

Querungen von vorhabenrelevanten Verkehrsinfrastrukturen durch die Raumordnungstrasseim Abschnitt A

  • Bundesstraße B2A2_12südlich von WolkersdorfQuerung in Neutrassierung

Gasfernrohrleitungen im Unterabschnitt A 2

  • N-Ergie (GH67 250 St)südlich von Wolkersdorf

GasfernrohrleitungenIm Abschnitt A nähert sich die Raumordnungstrasse an drei Gasfernrohrleitungen an(sieheTabelle 35). Bei Querungen oder einem nahen Parallelverlauf von Gasfernrohrleitungen und Freileitungenkönnen Kor-rosionsschäden an Gasfernrohrleitungen auftreten. Querungen von Gasfernrohrleitungen bestehen südlich von Wolkersdorf, westlich und nördlich des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht-Wendelstein und östlich des AK Nürnberg-Ost. Ein Parallelverlauf von Gasfernrohrleitungen und der Raumordnungstrasse besteht nördlich des Gewerbeparks Nürnberg-Feucht.Bei entsprechenden technischen Vorkehrungen sind keine Nutzungseinschränkungen und raumbedeutsamenAuswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Gasfern-rohrleitungen zu erwarten, so dass diese im Folgenden nicht vertieft betrachtet werden.

Länge beeinträchtigter Gasfernohrleitungen im +/-100 m Wirkraum derRaumordnungstrasseim Abschnitt A

  • N-Ergie (GH67 250 St)A2_12südlich von Wolkersdorfin Neutrassierung 300m

Vorranggebiete für den Hochwasserschutz im Unterabschnitt A 2

  • HS 17Rednitz –HQ100Wolkersdorf -Katzwang

Überschwemmungsgebiete im Unterabschnitt A 2

  • 242100000000000 Rednitz (festgesetzt)Wolkersdorf -Katzwang

Vorranggebiete für Bodenschätze im Unterabschnitt A 2

  • Sand –Schwabachsüdlich Wolkersdorf

Bestehende Abbaugebiete im Unterabschnitt A 2

  • Sand –Schwabachsüdlich Wolkersdorf

Bestehende Belange des Schutzguts Menschen und menschliche Gesundheit im Unterabschnitt A 2

  • Reine Wohngebiete bzw. Kurge-biete, Krankenhäuser, Pflegean-staltenReine Wohngebietesüdlich Wolkersdorf südlich Neukatzwang südlich Kornburg
  • Allgemeine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete (mit Be-bauungsplan)Stadt Schwabach (Wolkersdorf)Stadt Nürnberg (Neukatzwang, Kat-zwang, Kornburg)Gemeinde Rohr (Regelsbach)
  • Allgemeine Wohngebiete Wohnbauflächen bzw. Flächen die vorwiegend dem Wohnen dienen (ohne Bebauungsplan)Stadt Schwabach (Wolkersdorf, Limbach)Stadt Nürnberg (Neukatzwang, Kat-zwang, Kornburg, Moorenbrunn)Markt Wendelstein (Kleinschwar-zenlohe)Gemeinde Rohr (Regelsbach)
  • Misch-, Kern-und Dorfgebiete Gemischte Bauflächen, Dorfflächen (ohne Bebauungsplan)Gemeinde Rohr (Regelsbach, Lei-telshof)Stadt Schwabach (Raubershof, Oberbaimbach, Wolkersdorf)Stadt Nürnberg (Katzwang, Korn-burg)Markt Wendelstein (Kleinschwar-zenlohe)
  • Wohngebäude im Außenbereichsüdwestlich Oberbaimbachöstlich Katzwangsüdlich Kornburgwestlich Kleinschwarzenlohesüdwestlich Haltepunkt Katzwang

Raumbedeutsame Lebensräume (> 1 ha) gemäß ABSP im Unterabschnitt A 2

  • Sandgrubesüdlich von Wolkersdorf

Raumbedeutsame (> 1 ha) Biotope ohne SchutzstatusDie Raumordnungstrasseim Abschnitt A quert dreiraumbedeutsame (> 1 ha) Biotope ohne Schutzstatus (siehe Tabelle 61und Abbildung 31). Es handelt sich dabei um einen Kiefernforst und einen Mischwald südlich von Wolkersdorf und einenMischwald südöstlich der Bahnlinie bei Wolkersdorf.Letzterer wird als Erdkabel in grabenloser Bauweise gequert, wodurch es zu keinen Beeinträchtigungen kommt.DieWaldbi-otope im Segment A2_13awerden hingegen voraussichtlich für eine Freileitungsschneise gerodet werden, da für diese Bereiche keine Waldüberspannung wie bei Bannwald vorgesehen ist.

Querungen von raumbedeutsamen (>1ha) Biotopen ohne Schutzstatus durch die Raumordnungstrasseim Ab-schnitt A

  • Kiefernforst mit guter Laubbaum-und Strauch-schicht(SC-0119-001)A2_13a südlich von Wolkersdorf parallel zur Be-standstrasse gering 40m
  • Mischwald süd-lich Wolkersdorf(SC-0114-002)A2_13a südlich von Wolkersdorf parallel zur Be-standstrasse gering 40m

Raumbedeutsame (>1 ha) Biotope ohne Schutzstatus werden in Form von zwei Waldbiotopen südlich Wolkersdorf in Folge der dort vorgesehenen Freileitungsschneise erheblich beeinträchtigt.

Altlasten im Unterabschnitt A 2

  • Altdeponie südlich von Wolkersdorf

Planungsrelevante Oberflächengewässer im Unterabschnitt A 2

  • RednitzWolkersdorf -Katzwang

Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz bzw. ImmissionsschutzIm Abschnitt A wird von der Raumordnungstrasse Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz bzw. Immissionsschutz gequert (siehe Tabelle 72und Abbildung 38). Im Bereich Katzwang erfolgt die Que-rung als Erdkabel in grabenloser Bauweise wodurch es zu keinen Beeinträchtigungen kommt. Eine Wald-überspannung ist für die großflächigen Bannwaldbereiche im Ostender Raumordnungstrassesowie süd-westlich von Oberbaimbach möglich. Dadurch verringert sich der Raumwiderstand für diese Bereiche. In Bereichen ohne Bannwald, wie bei Wolkersdorf und Kornburg, ist hingegen keine Waldüberspannung vor-gesehen.

B II 1: 3.1.5.4Bewertung der vorhabenbedingten, raumbedeutsamen Auswirkungen

Die von der Raumordnungstrassegequerten Wälder mit hoher Bedeutung für den Immissionsschutz bzw. Klimaschutz fallen größtenteils mit Bannwaldflächen zusammen,die überspannt werden, so dass es zu geringeren Beeinträchtigungen kommt. Lediglich für die Waldbereiche bei Wolkersdorf und Kornburg ist keine Waldüberspannung,sondern eine Freileitungsschneise vorgesehen. In diesen Bereichen erfolgenBeeinträchtigungen aufgrund der notwendigenAufwuchsbeschränkungen bzw. Vegetationsrückschnitte Juraleitung 380-kV-Leitung Raitersaich –Altheim, Abschnitt A Band B II 1 –Raumverträglichkeitsstudie mit integrierter UVSApril 2021|Seite 133unter den Leitungen. Die Beeinträchtigungen können gemindert werden, indem der Wald nicht gerodet wird, sondern Gehölze z.B. im Rahmen eines ökologischen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020) erhalten bleiben. Im Bereich Katzwang kommt es aufgrund der Erdkabeloption in grabenloser Bauweise hingegen zu keinen Beeinträchtigungen.

Landschaftsschutzgebiete im Unterabschnitt A 2

  • LSG 00517.01Oberes Schwabachtal mit Nadlers-bach und MittelbachNordwestlich Schwabach bis nach Wolkersdorf
  • LSG 00517.10Nördlicher Abschnitt des RednitztalsRednitztal zwischen Wolkersdorf und Neukatzwang bzw. Reichelsdorfer Keller mit der Bestandsleitung als südlicher Grenze
  • LSG 00536.04Rednitztal -MitteZwischen Wolkersdorf und Reichelsdorfer Keller ent-lang der Rednitz. Nördlich angrenzend an das LSG 00517.10
  • LSG 00536.17Rednitztal -SüdSüdlicher Teil des Rednitztals zwischen Wolkersdorf/ Limbach und Katzwang bis südlich Katzwang, wo es zum Teil auch südlich der BAB A6liegt (nordwestlich von Neuses)

Landschaftsbildeinheiten mit hoher oder sehr hoher Bedeutung im Unterabschnitt A2

  • RednitztalHoch Östlich Penzendorf, westlich Katzwang entlang bis nörd-lich Wolkersdorf

Visuell empfindliche Bereiche im Unterabschnitt A2

  • Westliche Stufe am Rednitz-/RegnitztalVisuelle Leitlinie mit hoher FernwirkungNördlich von Wolkersdorf über Limbach und Rednitzhembach bis nördlich von Pfaffenhofen

Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung bzw. das LandschaftsbildIm Abschnitt A wird von der Raumordnungstrasse Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung bzw. das Landschaftsbild gequert(siehe Tabelle 82und Abbildung 43). Der Großteil der Querungen erfolgt in bereits vorbelasteten Bereichen parallel zur Bestandstrasse oder parallel zur BAB A6. Im Segment A2_14b erfolgen die Querungen zudem hauptsächlich als Erdkabel in grabenloser Bauweise.

Der Großteil der Waldflächen ist außerdem angrenzend oder deckungsgleich mit Bannwald, weshalb dort eine Waldüber-spannung möglichist. Dadurch verringert sich der Raumwiderstand in diesen Bereichen. Lediglich imBe-reich von Wolkersdorf und Kornburg ist keine Waldüberspannung vorgesehen.

Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung bzw. das Landschaftsbild stimmt größtenteils mit Bann-wald überein und kann daher überspannt werden, so dassRodungen mit Ausnahme der Bereiche der Maststandorte vermieden werden können.Die Eingriffe in die Bestockungfallen dadurch deutlich geringer aus, der Wald unterhalb der überspannenden Leitungen bleibt mit seinem Wert für Erholung und Land-schaftsbild erhalten und die Leitungen selbst werden vom der Bestockung nach oben verdeckt. Dieser unmittelbare Vorteil hat im Vergleich zu anderen landschaftsbezogenen Kriterien eine größere Bedeutung als die Fernwirkung der höheren Maste, da der Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung und das Landschaftsbild größtenteils erhalten werden kann. Der Raumwiderstand und die Auswirkungen aus raum-ordnerischer Sicht sind dann gering. Lediglich für die Waldgebiete im Bereich Oberbaimbach/Wolkersdorf und Kornburg, die nicht gleichzeitig Bannwäldersind, ist keine Waldüberspannung vorgesehen, so dass von mittleren Beeinträchtigungen auszugehen ist. Die Beeinträchtigungen können gemindert werden, in-dem das Landschaftsbild im Bereich der Aufwuchsbeschränkungen z.B. im Rahmen eines ökologischen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020) landschaftsgerecht neu gestaltet wird.Ein visuell empfindlicher Bereich wird in Parallellage zur Bestandsleitung beeinträchtigt. Die Zusatzbelas-tung ist gering.

Vorhabenbedingte, raumbedeutsame Auswirkungen mit hohem Raumwiderstand(KR.I1)

Abstandspuffer gemäß LEP für Wohnnutzungen und sonstige empfindliche NutzungenEin wesentlicher Trassierungsgrundsatz für die Entwicklung der Raumordnungstrasseist es, den Abstand zu den Siedlungsgebieten möglichst zu vergrößern. Für die Beurteilung der Auswirkungen in Bezug auf dieWohnumfeldqualitätist der im LEP Bayern festgelegte Regelabstand von 400 m bzw. 200m die wesentli-che Grundlage. Trotz eines optimierten Verlaufs kann im Korridor der Raumordnungstrasse nicht überall der LEP-Regelabstand zu bestehenden Wohnnutzungen eingehalten werden. Für die bestehenden Wohn-nutzungen in Sandbuck, Clarsbach, Regelsbach, Oberbaimbach, Raubershof, dem Süden von Wolkersdorf sowie dem Großteil von Kornburg und Kleinschwarzenlohe stellt die Raumordnungstrassejedoch eine Ver-besserung gegenüber der Bestandsituation dar, da sieden LEP-Regelabstand erhöht. Im Osten von Wol-kersdorf, in Kleinschwarzenlohe und im Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein ist es voraussichtlich unvermeidbar, dass die geplante Leitung der Raumordnungstrasse im Vergleich zur Bestandstrasse teil-weise näher zur Wohnbebauung liegt. Aufgrund bestehender Sichtverschattung kommt es jedoch zu keiner bzw. einer deutlich geminderten Beeinträchtigung.

Vorhabenbedingte, raumbedeutsame Auswirkungen mit mittlerem Raumwiderstand(KR.II1)

Abstandspuffer gemäß LEP für geplante Wohnnutzungen und sonstige empfindliche NutzungenFür die geplanten Wohnnutzungen in Regelsbach, Oberbaimbach, Wolkersdorf und Kornburg stellt die Raumordnungstrasseeine Verbesserung gegenüber der Bestandssituation dar, da sieden Abstand im Vergleich zur Bestandsleitung erhöht. Es verbleiben Beeinträchtigungen für geplante Wohnnutzungen nördlich des Bahnhaltepunkts Katzwang und nördlich von Kleinschwarzenlohe. In beiden Fällen sind die zusätzlichen Beeinträchtigungen aufgrund der bestehenden Vorbelastung durch die Bestandstrasse ins-gesamt als gering einzustufen.

(KU.II5) Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz und Immissionsschutz

Die gequerten Waldbereiche bei Wolkersdorf und Kornburg fallen nicht mit Bannwald zusammen, so dass statt einer Waldüberspannung eine Freileitungsschneise vorgesehen ist. In diesen Bereichen kommt es daher zu Beeinträchtigungen aufgrund der notwendigen Rückschnitte. Die Beeinträchtigungen können ge-mindert werden, indem der Wald nicht gerodet wird, sondern Gehölze z.B. im Rahmen eines ökologischen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020) erhalten bleiben.

(KU.II6) Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung bzw. das Landschaftsbild

Für die Waldgebiete im Bereich Oberbaimbach/Wolkersdorf und Kornburg, die nicht gleichzeitig Bannwäl-der sind, ist keine Waldüberspannung vorgesehen, so dass von einem mittleren Konfliktpotenzial auszu-gehen ist. Die Beeinträchtigungen können gemindert werden, indem das Landschaftsbild im Bereich der Aufwuchsbeschränkungen z.B. im Rahmen eines ökologischen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020) landschaftsgerecht neu gestaltet wird.

Technische Belange

Östlich Oberbaimbach wird ebenfalls wieder die Parallelführung zur Bestandsleitung verlassen. Die Raum-ordnungstrasse verläuft dann im Bereich Oberbaimbach/ Wolkersdorfmit einer Länge von 4.260 m, 6Winkelpunkten und 2 Querungen von Richtfunktrassen südlich von Oberbaimbach und Raubershof und quert dazwischen einen ehemaligen Standortübungsplatz der US-Army. Südlich von Oberbaimbach wird dabei eine 110-KV Freileitung der N-ERGIE mit etwas höheren 380-kV-Freileitungsmasten überkreuzt und südlich von Raubershof wird die Bundesstraße B2 gequert. Beide Kreuzungen sind während des Seilzuges mit Gerüst und Schutznetz temporär zu sichern. Südlich von Wolkersdorf bindet die Raumordnungstrasse wieder in die Parallelführung zur 220-kV Bestandsleitung ein und verläuft dann bis zur geplanten Kabel-übergangsanlage nördlich des Bahnhaltepunktes Katzwang.

Ab der Kabelübergangsanlage nördlich des Bahnhaltepunkts Katzwang verläuft die Raumordnungstrasse als Erdkabelvariante Katzwangin grabenloser Bauweise in etwa auf Lage der Bestandstrasse bis zur Kabelübergangsanlage östlich des Rhein-Main-Donau-Kanals, südöstlich des Wochenendhausgebiets Ro-ter Bühl. Für einen Erdkabelabschnitt sind am Anfang und am Ende sogenannte Kabelübergangsanlagen zu errichten, die einen Flächenbedarf von ca. 0,5 -1,0 ha haben und einer Umspannanlage ähneln. Die beiden Kabelübergangsanlagen haben zusammen mit dem Ein-und Ausgangsbauwerk für die grabenlose Verlegung der Erdkabel eine Länge von je ca. 170 m. Die exakte Platzierung der Kabelübergangsanlagen ist im Planfeststellungsverfahren zu prüfen. Dieser Erdkabelabschnitt ist ca. 2.600 m lang und durch seine grabenlose Bauweise technisch sehr anspruchsvoll und kostenintensiv. Die technische Schwierigkeit für die Herstellung des Erdkabelabschnittes in Katzwang besteht darin, dass u.a. durch die Querung des Red-nitztales als FFH-Gebiet und Hochwasser-/Überschwemmungsgebiet mit 2 bewaldeten Steilhängen, die Querung der Ortslage Katzwang mit Wohnbebauung, Sportplätzen und Naherholungsgebieten sowie die Querung des Rhein-Main-Donau-Kanals die offene Bauweise für diese Erdkabeltrasse ausscheidet und daher nur die grabenlose Bauweise Anwendung finden kann. Der Erdkabelabschnitt unterkreuzt die Bahn-linie S2, das Rednitztal, die Staatsstraße St 2407, die Ortslage Katzwang mit Wohnbebauung, den RheinMain-Donau-Kanal und die Landesstraße N1.Im Rahmen der Feinplanung (PFV) werden die notwendigen tiefergehenden Untersuchungen zur Umsetzung der Querung von Rednitztal und Katzwang, sowie dem Main-Donau-Kanal durchgeführt. Eine erste Studie bestätigt die Machbarkeit.

Zusammenfassung

Für Raubershof sowie Wolkersdorf sind Unterschreitungen der LEP-Regelabstände auf längerer Strecke gegeben Aufgrund des Abrückens der Raumordnungstrassevon der Bestandsleitung nach Süden vergrö-ßert sich allerdings für beide Siedlungsbereiche insgesamt der Abstand zur Freileitung. Zudem befinden sich hier zum Teil Wald-bzw. Gehölzbestände, die die Sichtbeziehungen zur Leitung reduzieren. Auch nordwestlich von Limbach sind Unterschreitungen der Regelabstände gegeben, allerdings in einem durch die Bestandsleitung vorbelasteten Bereich mit zum Teil bestehender Sichtverschattung in Richtung Wol-kersdorf, wodurch sich dort insgesamt nur wenig Veränderungen gegenüber der aktuellen Situation erge-ben.

Im Unterabschnitt A 2.1 kommt es zu Querungen von mehreren Landschaftsschutzgebieten. Westlich von Regelsbach entlang der Bestandsleitung findet die Querung im vorbelasteten Bereich voraussichtlich durch Freileitung mit Schneise statt. Westlich sowie südlich von Oberbaimbach erfolgt die Querung der Land-schaftsschutzgebiete randlich auf längerer Strecke und mittels Waldüberspannung, zum Teil allerdings ab-seits der Bestandsleitung in bisher wenig vorbelasteten Bereichen. Im Bereich des ehemaligen Standor-tübungsplatzes und der östlich angrenzenden Wälder erfolgt die Querung erneut als Freileitung, wodurch es zu Beeinträchtigungen in den dortigen Landschaftsschutzgebieten kommt. Die Querung des Land-schaftsschutzgebietes nordwestlich von Limbach findet bestandsnah im vorbelasteten Bereich und auf ge-ringer Länge statt. Es können im Zuge der Feinplanung Maststandorte und -typen so gewählt werden, dass die Beeinträchtigungen für die jeweiligen Landschaftsschutzgebiete gemindert werden. Zudem werden in einigen Landschaftsschutzgebieten die Bestandsleitungen zurückgebaut, was dort zu einer Aufwertung des Landschaftsbildes führt. Hinweise auf unüberwindbare Hindernisse einer Zulassung des Vorhabens, auch über eine naturschutzrechtliche Ausnahme, bestehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht.Bei Teilen der Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den Klima-bzw. Immissionsschutz zwischen Oberbaimbach und Raubershof (Ochsenschlag und Waldspitz) handelt es sich nicht um Bannwald, wes-halb bei der Querung durch die Raumordnungstrassedort zunächst eine Freileitung mit Schneise und ent-sprechender flächenhafter Eingriffe in die Waldbestände vorgesehen ist. Die Beeinträchtigungen können gemindert werden, indem der Wald nicht gerodet wird, sondern Gehölze z.B. im Rahmen eines ökologi-schen Trassenmanagements (vergleiche Noll und Grohe 2020) erhalten bleiben.Bei der Querung der Waldflächen südlich von Wolkersdorf nahe des ehemaligen Standortübungsplatzes, für die keine Waldüberspannung vorgesehen ist, kommt es zu einer Beeinträchtigung von Flächen mit hochwertigen Habitatstrukturen, die aufgrund des hohen Anteils an Alt-bzw. Totholz sowie großer Anzahl an Höhlen-und Spaltenquartieren besondere Bedeutung für Vögel und Fledermäuse in Wäldern besitzen. Der Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes nördlich von Schwabach stellt einen raumbedeutsa-men (> 1ha) Lebensraum von überregionaler oder landesweiter Bedeutung gemäß ABSP, der im Zuge der Querung durch die Freileitung beeinträchtigt wird. Hierbei handelt es sich um qualitativ hochwertige Offenlandbereiche, in denen zwar keine Gehölzbestände gerodet werden, für die aber aufgrund der Länge von mehr als 1km Mastplatzierungen im Zuge der Querung erforderlich sind. Erhebliche Konflikte können voraussichtlich durch geeignete Vermeidungs-und Minderungsmaßnahmen (Vogelschutzmarkierungen, Waldüberspannung, Optimierungen der Maststandorte und -typen) vermieden werden.Waldbereiche mit besonderer Bedeutung für die Erholung bzw. das Landschaftsbild werden im Unterab-schnitt A 2.1 analog zu Klimaschutzwäldern zwischen Oberbaimbach und Raubershof (Ochsenschlag und Waldspitz) als Freileitung mit Schneise gequert mit Ausnahme der Waldrandbereiche südwestlich von Oberbaimbach, bei denen es sich zusätzlich um Bannwald handelt und daher eine Waldüberspannung mit verringerten Eingriffen möglich ist.

In Bezug auf Natura 2000-Gebiete liegen im Unterabschnitt A 2.1 keine Auswirkungen vor, da sich im Wirkraum der Raumordnungstrassekeine FFH-bzw. Vogelschutzgebiete befinden. Im Abschnitt befinden sich zwar Umgebungsbereiche eines Vogelschutzgebiets und eines FFH-Gebiets, aufgrund der Entfernung zu den Natura 2000-Gebieten sind dabei jedoch keine Auswirkungen zu erwarten.Aus artenschutzrechtlicher Sicht werden im Unterabschnitt A 2.1 qualitativ hochwertige Habitatbereiche für potentiell vorkommende, planungsrelevante Arten im Bereichdes ehemaligen Standortübungsplatzes nördlich von Schwabach vor, bei dem es zu einer Querung von den hochwertigen Waldflächen sowie Of-fenlandbereichen kommt. Unter Verwendung geeigneter Vermeidungs-Minimierungs-bzw. CEF-Maßnah-men kommt es im Unterabschnitt A 2.1 jedoch voraussichtlich zu keiner Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände.Aus technischer Sicht ist die Raumordnungstrasseim Unterabschnitt A 2.1 überwiegend als Freileitung mit Schneise, zwischen Regelsbach und Oberbaimbach zum Teilauch in Form von Waldüberspannung mit höheren Masten umsetzbar. Vorgesehene Kreuzungen mit bestehenden Leitungen und Straßen gestalten sich als technisch wenig aufwendig und lassen sich unter Berücksichtigung entsprechender Sicherungs-maßnahmen während demBau durchführen.

Band C:

Raumverträglichkeitsstudie (RVS)

Karte-Schwabach-Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Karte-Schwabach-Schutzgüter-Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter

Band D:

Natura 2000-Verträglichkeitsabschätzung

Sonstige naturschutzfachlich bedeutsame Arten des FFH-Gebiets „Rednitztal in Nürnberg“, die nicht im SDB auf-geführt sind (Quelle: MPl)

  • Mittelspecht (Dendrocopos me-dius)Bruthöhle in den Ufergehölzen der Rednitz zwischen Sportplatz Wolkersdorf und Mühlhof
  • Ringelnatter (Natrix natrix)Einzelnachweis eines adulten Tieres an der Rednitz zwischen Sportplatz Wolkersdorf und Mühlhof

Das untersuchte Gebiet zieht sich vom südlichen Rand von Wolkersdorf bis zum zur mittleren Höhe von Katzwang. Die Raumordnungstrassequert dabei das FFH-Gebiet von Westen nach Osten auf der Höhe Katzwangs auf einer Gesamtlänge von etwa 570mals Erdkabel in grabenloser Tunnelbauweise und teilt sich den Verlauf mit der Bestandsleitung. Die Querung des FFH-Gebiets erfolgt auf ganzer Länge als Erdkabel in grabenloser Tunnelbauweise. Auf-grund dessen erfolgen keine direkten Eingriffe in die dort gemeldeten LRTs. Direkte Eingriffe in die LRTs durch Rückbauarbeiten an der Bestandsleitung können wahrscheinlich vermieden werden, da der Be-standsmast im Rednitztal nicht in einem FFH-LRTliegt.Da bei dem VorhabenBeeinträchtigungen durch Scheuchwirkung sowie Kollision an Freileitungen ausgeschlossen werden können, beschränkt sich der Untersuchungsraum für das FFH-Gebiet „Rednitztal in Nürnberg“ auf einen Bereich von 400m beidseits der Bestandsleitung. Die Arten des Anhangs II des FFH-Gebietes (hier die Grüne Flussjungfer) können durch einepotentielle direkte Flächeninanspruchnahme innerhalb ihres Lebensraums beeinträchtigtwerden. Die Grüne Fluss-jungferwird größtenteils in Gewässernähe angetroffen, Weibchen können aber auch weiter entfernt vom Gewässer, u.a. gern auf Waldlichtungen und –wegen angetroffen werden (Online-Artinformationen, LfU2021a). Für diese Art wird daher ebenfalls ein Wirkraum von 400m definiert.

Der dritte der im FFH-Gebiet vorkommendeFFH-Lebensraumtyp liegt weiter entfernt.Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamionsoder Hydrocharitions (LRT 3150): Die einzige etwa 0,6ha große im Managementplan aufgeführte Fläche des LRTs 3150 „Na-türliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamionsoder Hydrocharitions“liegt öst-lich von Wolkersdorf etwa 480m nördlich der Bestandsleitung.

Die Raumordnungstrasse quert das FFH-Gebiet auf einer geplanten Gesamtlänge von etwa570mals Erdkabel in grabenloser Tunnelbauweise. Die Querung erfolgt zwischen Wolkersdorf und Katzwang auf ganzer Breite des FFH-Gebiets. Die für den Erdkabelabschnitt erforderlichen Kabelübergangsanlagen (KÜA) sind nach der derzeitigen Planung im Westen mindestens 300m und im Osten mindestens 1,7km vom FFH-Gebiet entfernt. Zudem liegen zwischen den KÜAs und dem FFH-Gebiet in westlicher Richtung Waldflächen sowie in östlicher Richtung die Siedlungsflächen von Katzwang.Der Verlauf der Raumordnungstrassegleicht im Bereich der Querung dem Verlauf der Bestandsleitung. Diese wird nach dem Bau der 380kV-Leitung im Rahmen des Ersatzneubaus Juraleitung rückgebaut. Die Masten der Bestandsleitung sind mindestens 50m vom LRT 91E0* sowie mindestens 400m vom LRT 6510 entfernt.

Band E:

Zwischen Regelsbach und Oberbaimbach quert die Raumordnungstrasseim weiteren Verlauf zudemRandbereiche des Bannwaldssowie zwischen Wolkersdorf und Schwabach die hochwertigen Wald-und Offenlandbereiche nahe des ehemaligen Standortübungsplatzes. BeiWolkersdorf umgehtdie Raumordnungstrassedas Sandabbaugebiet zunächst noch als Freileitungnördlichbevor die Raumordnungstrassenordwestlich von Limbach mittels Kabelübergangsanlage in einenteilerdverkabelten Abschnittin grabenloser Bauweise übergeht und auf diese Weise das Rednitztal, die Siedlungsbereiche von Katzwang bzw. Neukatzwang sowie den Main-Donau-Kanalunterquert. Zusätzliche Querungen von Waldflächen finden westlich von Kornburg sowie südlich von Wolkersdorf statt.

Band F:

Schallgutachten

Links:

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/raumordnungsverfahren/laufende_rov/index.html
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/mam/service/raumordnung/juraleitung/band_a/a070_20210429_rov_a_i.pdf
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/raumordnungsverfahren/laufende_rov/index.html
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/mam/service/raumordnung/juraleitung/band_b/a070_20210429_rov_b_i.pdf
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/mam/service/raumordnung/juraleitung/band_b/b_II/a070_20210429_rov_b_ii_1.pdf
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/mam/service/raumordnung/juraleitung/band_c_I/a070_20210420_rov_c_i_1.1_2.pdf
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/mam/service/raumordnung/juraleitung/band_c_I/a070_20210420_rov_c_i_2.1_2.pdf
https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/mam/service/raumordnung/juraleitung/band_c_I/a070_20210420_rov_c_i_2.2_2.pdf

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2 Kommentare zu „Schriftliche und elektronische Äußerungen zu überörtlich raumbedeutsamen Aspekten

  1. Jörg Brautschek 2. Juli 2021 — 19:24

    Hallo,
    wir unterstützen Sie zu 100%. Haben Sie ein Formulierungsvorschlag für den Einwand?
    Sie sind im Thema, aber wir nur rudimentär. Ich habe auch nicht die Zeit mir alles durch zu lesen.
    Daher wäre es Klasse, so etwas zu erhalten.

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    1. Sehr geehrter Herr Brautschek,
      Ich verstehe, dass das Thema sehr umfassend ist. Wir von der BI haben einige Punkte bereits herausgearbeitet und werden diese termingerecht an die Regierung Mittelfrankens übersenden. Hier kommt es nicht auf die Masse der Zusendungen an, sondern auf die Menge der unterschiedlichen Einwändungen. Doppelte Einsendungen werden herausgefiltert. Ein Tipp wäre, sich die Karte anzuschauen und sich für sich zu überlegen, wo verletzt die Route für mich bestimmte Punkte, wie Unterschreiten 400m, Wald, Naturgebiete, besondere Denkmäler oder Naherholungspunkte. Schönen Gruß André Betz

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