Ein Kommentar zu „ST 22.02.2021 S29 – P53: BI Limbach stellt vier Forderungen“
Als unmittelbarer Anrainer in der Wolkersdorfer Straße in Nürnberg-Katzwang kann ich immer wieder nur vorschlagen, so wie ich es auch immer wieder bei den öffentlichen Anhörungen getan hatte, den harten Weg zum EuGH zu gehen, damit dort endlich die so sehr umstrittene 400 Regel als Mindestabstand bei Freileitungen sowie die 100 Meter Regel bei Erdverkabelung bestätigt wird. Nur mit dieser Bestätigung durch das EuGH werden wir als unmittelbar betroffene Anrainer gehör finden. Bei die jetzigen Gesetzeslage in Bayern ist alles erlaubt und man kann wegen des dingenden Bedarfsfalls aus der Gesetzesvorlage aus Berlin alles ableiten. Die Anfrage beim EuGH sollten alle betroffenen Gemeinden bis Ludersheim und weiter bis Altheim mittragen, nicht nur die BI-Allianz.
Als unmittelbarer Anrainer in der Wolkersdorfer Straße in Nürnberg-Katzwang kann ich immer wieder nur vorschlagen, so wie ich es auch immer wieder bei den öffentlichen Anhörungen getan hatte, den harten Weg zum EuGH zu gehen, damit dort endlich die so sehr umstrittene 400 Regel als Mindestabstand bei Freileitungen sowie die 100 Meter Regel bei Erdverkabelung bestätigt wird. Nur mit dieser Bestätigung durch das EuGH werden wir als unmittelbar betroffene Anrainer gehör finden. Bei die jetzigen Gesetzeslage in Bayern ist alles erlaubt und man kann wegen des dingenden Bedarfsfalls aus der Gesetzesvorlage aus Berlin alles ableiten. Die Anfrage beim EuGH sollten alle betroffenen Gemeinden bis Ludersheim und weiter bis Altheim mittragen, nicht nur die BI-Allianz.
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