Wir könnten noch einen Draufgeben, wenn wir mal den EuGH fragen würden, welche Vorschriften die deutsche Gesetzgebung, im Speziellen das bayrische Landesgesetz, vorsieht hinlänglich der Mindestabstände zu Wohngebieten einzuhalten sind. Es ist die Frage, ob nicht diese ungeklärte Forderung von uns, als betroffene Anrainer der neue hochgerüsteten Hochspannungsleitung, nicht endlich geklärt werden muss, weil das der eigentliche Dreh- und Angelpunkt ist.
Eines ist mir auch durch meine Fragen klar geworden, die ich den Mitarbeitern der Bundesnetzagentur und der TenneT gestellt hatte, denn: die uns vorgestellte Ausführung hier in unserer Gegend ist mit dem Typ „Donaumast“ geplant, sprich die HDÜ-Leitung bekommt 6 Kabelstränge à 4 Kabel, wobei immer nur 3 Leitungen in Betrieb sind und 3 weitere als 100%-iger back-up vorgesehen werden müssen. Also das heißt auch, dass über 3 Leitungen eine elektrische Leistung von 4000 Ampere bei 380 kV, kann auch mal 420 kV sein, fließen kann. Es ist mir aber auch durch einen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur bestätigt worden, dass noch weitere Einspeisungen bis nach Altheim vorgesehen sind und dann werden es nicht mehr 6 Leitungen sein die an den Stützen hängen, sondern 12 Leitungen. Und dann wird es richtig spaßig für die Anwohner die dann damit leben müssen.
Ich glaube, dass dieses perfide Spiel welches hier gespielt wird, durchaus durchdacht und geplant wurde. Planspiele dieser Art werden sehr häufig in Top Gremien durchdacht und umgesetzt. Es werden durch TenneT und der Bundesnetzagentur bewusst verschiedene Alternativen mit begrenzten aber sehr engen Freiräumen ins Spiel gebracht, sehr wohl wissend, dass das zu gewaltigen Diskussionen zwischen den Städten, Gemeinden Kommunen kommen muss. Das will man so, dass es dadurch zu gewaltigen Streitereien zwischen den Kommunen und Gemeinden kommt, so wie es jetzt hier schon geschieht, und so wie sie es schon in den norddeutschen Gemeinden erlebt hatten. Es wird bewusst das Sankt Florian Prinzip einkalkuliert. Die Taktik kann für TenneT und der Bundesnetzagentur kann durchaus für sie aufgehen. Dann hat nämlich zum Schluss die Bundesnetzagentur und TenneT ein leichtes Spiel, wenn sie ihrer Lösung hier durchdrücken, so wie sie es wollen. Der bayrischen Landesregierung, den Städten, Kommunen und Gemeinden wird dann aus Zeitgründen keine Wahl mehr gelassen. Wir dürfen uns auf dieses durchschaubare Spiel nicht einlassen, wir dürfen uns nicht auf diese billige Art und Weise auseinander dividieren lassen. So weit darf es einfach nicht kommen, es geht um unsere Gesundheit. Und die steht an erster Stelle, so wie es im Grundgesetz geschrieben steht, GG § 2, Absatz 2
Das alles wird möglich, weil die Gesetzgebung in Deutschland und im besonderen wie im bayrischen Landesgesetz verankert ist, der Firma TenneT sehr viele Möglichkeiten mehr bietet, wie sonst nirgends in Deutschland. Deshalb sind wir hier der Prüfstein. Wenn man hier erste einmal Fuß gefasst hat, dann geht es woanders auch.
Der Dreh-und Angelpunkt bei allen Diskussionen ist nun mal die nicht geklärte Abstandsregelungen zu den Wohngebieten. Bei den Windrädern kommt es zur Zeit auch aus gleichen Gründen zu massiven fordernde Gesprächen. Was für die Windräder gilt, muss auch für die Hochspannungsmasten gelten, nämlich eine 10 H-Regel als Mindestabstand zu einem Wohngebiet. Beispiel: Wenn ein geplanter Hochspannungsmast eine Höhe von 75 Meter hat, dann beträgt der Abstand zum Wohngebiet mindestens 750 Meter.
Da es in der deutschen Gesetzgebung und in Europa keine einheitlichen Regelungen gibt, die auch die Rechtsunsicherheiten der Windräder betreffen, schlage ich vor, diese Fragen einem Juristen für Verwaltungsrecht zu stellen, der dann mit unseren Fragen sich an das EuGH wenden kann. Das muss sehr bald geschehen, weil man dafür eine Vorbereitungszeit braucht. Wir dürfen uns nicht weiter streiten, wir müssen einen gemeinsamen Weg gehen. Und als Top Priorität gilt, so wie es im Grundgesetz geschrieben steht, GG § 2, Absatz 2, unsere Gesundheit ist unantastbar und das gilt sicherlich auch für ganz Europa.
Wir könnten noch einen Draufgeben, wenn wir mal den EuGH fragen würden, welche Vorschriften die deutsche Gesetzgebung, im Speziellen das bayrische Landesgesetz, vorsieht hinlänglich der Mindestabstände zu Wohngebieten einzuhalten sind. Es ist die Frage, ob nicht diese ungeklärte Forderung von uns, als betroffene Anrainer der neue hochgerüsteten Hochspannungsleitung, nicht endlich geklärt werden muss, weil das der eigentliche Dreh- und Angelpunkt ist.
Eines ist mir auch durch meine Fragen klar geworden, die ich den Mitarbeitern der Bundesnetzagentur und der TenneT gestellt hatte, denn: die uns vorgestellte Ausführung hier in unserer Gegend ist mit dem Typ „Donaumast“ geplant, sprich die HDÜ-Leitung bekommt 6 Kabelstränge à 4 Kabel, wobei immer nur 3 Leitungen in Betrieb sind und 3 weitere als 100%-iger back-up vorgesehen werden müssen. Also das heißt auch, dass über 3 Leitungen eine elektrische Leistung von 4000 Ampere bei 380 kV, kann auch mal 420 kV sein, fließen kann. Es ist mir aber auch durch einen Mitarbeiter der Bundesnetzagentur bestätigt worden, dass noch weitere Einspeisungen bis nach Altheim vorgesehen sind und dann werden es nicht mehr 6 Leitungen sein die an den Stützen hängen, sondern 12 Leitungen. Und dann wird es richtig spaßig für die Anwohner die dann damit leben müssen.
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Ich glaube, dass dieses perfide Spiel welches hier gespielt wird, durchaus durchdacht und geplant wurde. Planspiele dieser Art werden sehr häufig in Top Gremien durchdacht und umgesetzt. Es werden durch TenneT und der Bundesnetzagentur bewusst verschiedene Alternativen mit begrenzten aber sehr engen Freiräumen ins Spiel gebracht, sehr wohl wissend, dass das zu gewaltigen Diskussionen zwischen den Städten, Gemeinden Kommunen kommen muss. Das will man so, dass es dadurch zu gewaltigen Streitereien zwischen den Kommunen und Gemeinden kommt, so wie es jetzt hier schon geschieht, und so wie sie es schon in den norddeutschen Gemeinden erlebt hatten. Es wird bewusst das Sankt Florian Prinzip einkalkuliert. Die Taktik kann für TenneT und der Bundesnetzagentur kann durchaus für sie aufgehen. Dann hat nämlich zum Schluss die Bundesnetzagentur und TenneT ein leichtes Spiel, wenn sie ihrer Lösung hier durchdrücken, so wie sie es wollen. Der bayrischen Landesregierung, den Städten, Kommunen und Gemeinden wird dann aus Zeitgründen keine Wahl mehr gelassen. Wir dürfen uns auf dieses durchschaubare Spiel nicht einlassen, wir dürfen uns nicht auf diese billige Art und Weise auseinander dividieren lassen. So weit darf es einfach nicht kommen, es geht um unsere Gesundheit. Und die steht an erster Stelle, so wie es im Grundgesetz geschrieben steht, GG § 2, Absatz 2
Das alles wird möglich, weil die Gesetzgebung in Deutschland und im besonderen wie im bayrischen Landesgesetz verankert ist, der Firma TenneT sehr viele Möglichkeiten mehr bietet, wie sonst nirgends in Deutschland. Deshalb sind wir hier der Prüfstein. Wenn man hier erste einmal Fuß gefasst hat, dann geht es woanders auch.
Der Dreh-und Angelpunkt bei allen Diskussionen ist nun mal die nicht geklärte Abstandsregelungen zu den Wohngebieten. Bei den Windrädern kommt es zur Zeit auch aus gleichen Gründen zu massiven fordernde Gesprächen. Was für die Windräder gilt, muss auch für die Hochspannungsmasten gelten, nämlich eine 10 H-Regel als Mindestabstand zu einem Wohngebiet. Beispiel: Wenn ein geplanter Hochspannungsmast eine Höhe von 75 Meter hat, dann beträgt der Abstand zum Wohngebiet mindestens 750 Meter.
Da es in der deutschen Gesetzgebung und in Europa keine einheitlichen Regelungen gibt, die auch die Rechtsunsicherheiten der Windräder betreffen, schlage ich vor, diese Fragen einem Juristen für Verwaltungsrecht zu stellen, der dann mit unseren Fragen sich an das EuGH wenden kann. Das muss sehr bald geschehen, weil man dafür eine Vorbereitungszeit braucht. Wir dürfen uns nicht weiter streiten, wir müssen einen gemeinsamen Weg gehen. Und als Top Priorität gilt, so wie es im Grundgesetz geschrieben steht, GG § 2, Absatz 2, unsere Gesundheit ist unantastbar und das gilt sicherlich auch für ganz Europa.
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