Stellungnahme der BI-Allianz P53 zum NEP Strom 2030 (2019), 2. Entwurf zu dem Projekt P53:
Netzverstärkung und -ausbau zwischen Raitersaich, Ludersheim, Sittling und Altheim, M54:
Raitersaich – Ludersheim und M350: Ludersheim – Sittling – Altheim.
Die Unterzeichnung der Stellungnahme erfolgt mit Zustimmung der Sprecher von 16 Bürgerinitiativen, Interessensgemeinschaften und Bürgervereinen, die ihre Interessen in der BI-Allianz P53 gemeinde- und landkreisübergreifend koordinieren.
§ BI Raitersaich | Clarsbach
§ BI P53 Schwabach
§ Bürgerverein Katzwang
§ Bürgerverein Kornburg
§ Bürgerinitiative Limbach
§ Verein zum Schutz des Rednitztals e.V.
§ BI Schwanstetten
§ IG Wendelstein
§ BI Schwarzenbruck
§ BI Winkelhaid
§ BI Schwarzenbach
§ BI Ezelsdorf unter Strom
§ BI Postbauer-Heng
§ BI Berg
§ BI Ellmannsdorf | Hofen – keine Mehrbelastung durch die Juraleitung
§ BI Dietfurt a. d. Altmühl
Stimme der Stellungnahme zu, da die darin ausgesprochen deutlich beschriebenen Hinweisen auf die körperliche Unversehrtheit nach § 2, Abschnitt 2 des Grundgesetzes voll abbildet. Ich schlage vor zu überprüfen, ob eine Eingabe beim EuGH möglich ist und welche Voraussetzungen dafür noch erfüllt werden müssen.
Eine kritische Einwand zu den Hochspannungsleitungen über Waldgebieten:
— bei diesen extrem hohen elektromagnetischen Feldstärken, da wächst nichts mehr im Umkreis von 100 Meter. Die vorhandene Vegetation stirbt ab, trocknet aus. Das löst unweigerlich Überschläge zwischen Hochspannungsleitung und Boden aus, wenn durch Wind der Staub aus den ausgetrockneten Bio Bestandteilen hochgewirbelt wird und so eine Überbrückung ermöglicht. Und wenn das mal brennt, das kann man nicht löschen. Die Feuerwehr kann mit Wasser nicht löschen unterhalb einer Hochspannungsleitung, die noch voll unter Strom steht. Und abschalten kann man die Stromleitung auch nicht, weil dann das gesamte Stromnetz in Bayern unter Umständen zusammenbricht.
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