Unsere Bundesregierung will den Ausbau des Stromnetzes beschleunigen. Dies will sie mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaues erreichen. Sollte dieses Gesetz durchgedrückt werden, so bedeutet das für uns Bürger, dass unsere Rechte von der Regierung eingeschränkt werden soll. Es gilt die Devise: Ausbau vor Bürgerrechte. Laut einem Rechtsgutachten von dem Sachverständigen Rechtsanwalt Baumann bedeutet der Gesetzesentwurf:
„Die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten geht, wie der vorliegende
Gesetzesentwurf verdeutlicht, stets mit der Reduzierung von Rechtsschutz,
der Reduzierung von Informationsbereitstellung gegenüber der
Öffentlichkeit und einer Absenkung des Umweltschutzniveaus einher. Im
Falle des Netzausbaus führt die Beschleunigung auch zugleich zu einer
Stärkung der ohnehin mit erheblichen Rechten, Befugnissen und Freiheiten
ausgestatteten Übertragungsnetzbetreiber zulasten der Bundesländer,
Städte und Gemeinden, Naturschutzverbände, Grundstückseigentümer
und der Allgemeinheit.“
Herr Baumann weist darauf hin, dass Artikel 1 Nr. 18 des Gesetzesentwurf vorgesehene Einführung der Möglichkeit eines Vorzeitigen Baubeginns noch vor Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 44c (neu) EnWG) vorsieht.
Die Regelung sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung unionsrechtswidrig und mit der europäischen UVP-Richtlinie (RL 2011/92/EU) unvereinbar.
Das sind, ironisch gemeint, schöne Aussichten für uns Beteiligte. Ich schließe daraus, dass die Leitung also schon einmal gebaut wird und erst danach die Einwände von uns gehört werden könnten. Im Mai ist Europawahl, dort könnte man ja mal nachfragen, wie unsere zukünftigen Volksvertreter in der EU zu der europarechtswidrigen Regelung stehen.